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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (REHASAN – Kliniken Holding GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://rehasan.de.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 29.01.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

REHASAN – Kliniken Holding GmbH

Im MediaPark 2
D-50670 Köln
Zweigniederlassung NORD

Blankwasserweg 65
23743 Ostseebad Grömitz

Tel.: + 49 (0) 221 – 650 77 0
Fax: + 49 (0) 221 – 650 77 999
E-Mail: info@rehasan.de

Geschäftsführung:

Sandra Meis
Frank Roschewsky

Sitz der Gesellschaft ist Köln
AG Köln HRB 5668
USt-IdNr.: DE123481168

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Evaluationsmethode

https://accessibe.com/

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.01.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.01.2025 überprüft.

protokoll_barrierefreiheit_29_01_2025_rehasan